Handreichung zur Neuregelung des Sozialgesetzbuches VIII

Die Neuregelungen des SGB VIII sind mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 in Kraft getreten. Sie haben Auswirkungen auf die Zusammenarbeit aller Akteur*innen am Übergang von der Schule zum Beruf. Dies war der Anlass einer durch die Landesnetzwerkstelle Regionale Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt (RÜMSA) in Auftrag gegebenen Handreichung. Sie stellt einerseits die wesentlichsten Änderungen vor und soll andererseits auf Grundlage der neuen Gesetzeslage wichtige Impulse zur Neudefinition von Schnittstellen und Anpassung von Kooperationsbeziehungen liefern.

Materialien zum Thema Berufsorientierung & Zuwanderungsmöglichkeiten

Die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT haben Materialien zum Thema Berufsorientierung erstellt. Zum einen gibt es eine Checkliste, die als Bewertungs- und Entscheidungshilfe von Schulen zur Auswahl externer Berufs­orientierungs­angebote dienen soll, und zum anderen eine für Unternehmen, um eigene Angebote der beruf­lichen Orien­tierung an den Bedarfen der Schulen auszurichten und zu entwickeln.

Zudem hat der BDA eine Broschüre zum Thema „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte“ veröffentlicht.

Bundesweite Übersicht aller Jugendberufsagenturen

Bildnachweis: Song_about_summer/Adobe Stock (bearbeitet)

Auf Basis einer quantitativen Erhebung aus dem Jahr 2021 hat die am Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angesiedelte Servicestelle Jugendberufsagenturen eine digitale Übersicht über die in Deutschland existierenden rechtkreisübergreifenden Kooperationsbündnisse erstellt. Zudem finden sich erste Ergebnisse zur Auswertung von Daten zu Jugendberufsagenturen, z. B. zur Verbreitung der Jugendberufsagenturen im Bundesgebiet oder zur Ausgestaltung der Kooperationen.

Die Übersicht sowie nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Servicestelle Jugendberufsagenturen.

 

Förderung von Jugendberufsagenturen in Sachsen

Alle sächsischen Landkreise und kreisfreien Städten sind dem zweiten Förderaufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) gefolgt und haben Projektanträge eingereicht. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat nun alle Vorhaben bewilligt. Für die Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen stehen in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt 2,3 Millionen Euro zur Verfügung. Die Pressemitteilung des SMWA finden Sie hier: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1033638

2. Bekanntmachung über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“

Die 2. Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“ wurde am 16.9.2021 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Förderprogramm unterstützt das SMWA die Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen im Freistaat Sachsen. Deren Ziel ist, junge Menschen beim gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf durch eine zuständigkeits- und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen zu stärken.

Das Förderprogramm richtet sich an die 13 Landkreise bzw. kreisfreien Städte des Freistaats Sachsen. Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 stehen insgesamt 2,3 Millionen Euro zur Förderung der regionalen Jugendberufsagenturen zur Verfügung. Begleitet wird die Förderung durch eine Landesservicestelle, die die Jugendberufsagenturen unter anderem durch die Organisation eines überregionalen Erfahrungsaustauschs, Öffentlichkeitsarbeit, fachliche Begleitung und die Bündelung von Informationen unterstützt.

Sie finden den 2. Projektaufruf unten stehend zum Download. Abrufbar ist er zudem unter www.sab.sachsen.de.

Die Pressemitteilung des SMWA finden Sie unter: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/554142

Schulsozialarbeit in Sachsen in Zeiten der Corona Pandemie

Am 5. September 2021 wurde im Rahmen eines Kooperationsprojekts der Landeskirche Sachsen und der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e. V. der dritte Zwischenbericht zur Schulsozialarbeit in Sachsen veröffentlicht.

Der Bericht präsentiert Einschätzungen, Sichtweisen und Erfahrungen von Schulsozialarbeiter*innen aus dem Freistaat Sachsen zu Veränderungen und Herausforderungen ihrer Tätigkeit sowie zu Unterstützungsbedarfen von Kindern, Jugendlichen und Eltern vor dem Übergang in den schulischen Regelbetrieb im Frühjahr 2021.

Die Auswirkungen der Pandemie spiegeln sich in den beunruhigenden Ergebnissen der Befragung wider. Während Kinderschutz- und Einzelfallproblematiken deutlich zugenommen haben und komplexer geworden sind, sind wesentliche Aufgaben der Schulsozialarbeit – soziale Bildung, Gemeinwesen- und Netzwerkarbeit – nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.

Seit Beginn der Pandemie haben sich die Aufgabenbereiche von Schulsozialarbeiter*innen verschoben. Sie kommen vermehrt personalen, infrastrukturellen und kompetenzbezogenen schulischen als ihren genuin sozialpädagogischen Aufgaben nach. Besonders betroffen von dieser Umverteilung der Aufgaben sind Kinder und Jugendliche, die sich bereits vor den pandemiebezogenen Maßnahmen nur schwer in das Schulsystem einfinden konnten. Weniger als zuvor scheint das Schulsystem chancengleiche Lernbedingungen schaffen zu können.

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die komplexen Aufgaben der Schulsozialarbeit durch die Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen nicht einfacher geworden sind. Die Folgeprobleme werden sich erst zukünftig zeigen, bspw. beim Übergang der jetzigen Schüler*innengeneration in den Beruf. Die Jugendberufsagenturen als zentrale Akteure des Übergangs Schule-Beruf stehen in den kommenden Jahren vor immensen Herausforderungen. Es gilt, frühzeitig Konzepte und Strategien zu planen, die diese bevorstehende Entwicklung aufgreifen und Lösungsansätze formulieren.

Den gesamten Bericht und weitere Information finden Sie unter: https://www.ehs-dresden.de/forschung/ehs-forschungsprojekte/schulsozialarbeit-in-sachsen-in-zeiten-der-corona-pandemie/

5. JubaS-Themenkreis:
Rechtskreisübergreifende Fallarbeit in Jugendberufsagenturen Erfahrungsberichte und good practice

Prozesse der gemeinsamen, rechtskreisübergreifenden Fallarbeit umzusetzen und zu „leben“ gehört zu den Kernelementen einer Jugendberufsagentur. Bei der Ausgestaltung der gemeinsamen Fallarbeit besteht ein breites Spektrum an möglichen Umsetzungsformen. Die Variabilität und Flexibilität bei der Umsetzung gemeinsamer Fallarbeit, die damit verbundenen Vorzüge, aber auch Herausforderungen in der Praxis, waren Themen des 5. JubaS-Themenkreises am 27.05.2021, an dem rund 50 Vertreter*innen der Jugendberufsagenturen im Freistaat teilnahmen.

Den Auftakt machte Maria Völker, Koordinatorin des Hauses der Jugend in Leipzig. Sie bekräftigte die Bedeutung der gemeinsamen Fallarbeit als Kernstück von Jugendberufsagenturen, schilderte aber zugleich die praktischen Herausforderungen, die beispielsweise im Bereich des Datenschutzes liegen. Am Beispiel des in Leipzig genutzten und mit der Jugendberatungsstelle jUkON gemeinsam erarbeiteten Pendelbogens demonstrierte sie eine Lösungsmöglichkeit und Alternative zur Schweigepflichtentbindung und Einverständniserklärung. Dieser ist auf die Stärkung der Selbstverantwortung des jungen Menschen gerichtet, gibt einen Überblick über den Beratungsverlauf und kann zu allen Terminen mitgebracht werden. Derzeit wird die Einführung des IT-Systems zum Datenaustausch am Übergang Schule-Beruf, YouConnect, geprüft. Als organisatorisch voraussetzungsvoll wurde hier insbesondere der Einbezug des SGB VIII genannt. In der an den Vortrag anschließenden Diskussion wurde die breite Einbindung von Akteuren über SGB II, III und VIII hinaus in die gemeinsame Fallarbeit betont, beispielsweise in Form des Jugendmigrationsdienstes oder der Jugendgerichtshilfe.

Jens Geißler, Projektkoordinator der Jugendberufsagentur des Landkreises Görlitz, stellte im Anschluss die Formen der gemeinsamen Fallarbeit in Görlitz vor. Zunächst betonte er die Chancen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, die in einer holistischen Sichtweise auf Jugendliche und deren Problemstellungen, dem zielgerichteten Einsatz von Hilfsangeboten und der Vermeidung von Schnittstellenverlusten begründet liegen. Zu den Risiken einer erfolgreichen Umsetzung gehören z. B. institutionelle Hürden, der Datenschutz und das teilweise unterschiedliche Wording der einzelnen Rechtskreise In Görlitz wurde eine eigene virtuelle Plattform für die gemeinsame Fallarbeit geschaffen, die den einzelnen Rechtkreisen die Möglichkeit gibt, gemeinsame Fallarbeit über Journaleinträge umzusetzen. Als Vorteile wurden hier kurze Reaktionszeiten und kontinuierliche Erreichbarkeit der Partner genannt.

Jan Steinhagen, Fachdienstleistung Jugendberufshilfe der Jugendberufsagentur Berlin-Mitte, informierte im dritten Beitrag über das Konzept standardisierter rechtskreisübergreifender Fallberatungen am Standort Mitte der Jugendberufsagentur Berlin. Die Fallberatungen werden hier regelmäßig – einmal monatlich ‑ auf der Grundlage eines standardisierten Analyseschemas durchgeführt. Dabei wird auf jeder Sitzung jeweils ein Fall durch einen Partner anonymisiert vorgestellt. Neben Vertreter*innen der Berufsberatung, des Jobcenters, der Beratungskräfte der beruflichen Schulen und freien Träger nehmen – je nach Fallkonstellation – auch weitere Akteure an den Sitzungen teil. Zu den zentralen Bestandteilen gehören die Begleitung durch eine externe Moderation und eine anschließende Evaluation. Die standardisierten Fallberatungen ersetzen dabei nicht jederzeit einzuberufende Fallberatungen, die bei aktuellen Bedarfsfällen notwendig werden. Als „Fortbildungsangebot“ dienen sie dazu, den Austausch der Partner in der JBA und der weiteren Netzwerkpartner zu stärken, die unterschiedlichen Sichtweisen und Herangehensweisen kennenzulernen und die möglichen Angebote zu verzahnen,

Hervorgehoben wurde, dass der durch das regelmäßige Format erzeugte Wissenstransfer zwischen den Partnern zur Steigerung der Qualität der Beratungen führt, da die erworbenen Kenntnisse in künftigen Gesprächen mit den jungen Menschen angewendet werden können, um passgenaue Angebote zu unterbreiten und so die Integration der jungen Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu erreichen.

Nach den Erfahrungen aus der Hauptstadt widmeten sich Alexandra Florek und Heiko Stelljes dem Norden Deutschlands. Nach einer kurzen Einordnung der JBA Schleswig-Flensburg erörterten sie die Herausforderungen des ländlichen Raums. Die JBA verfügt über drei Standorte: Schleswig, Kappeln und Flensburg. Mit der Einbindung der kreisfreien Stadt Flensburg verfügt die JBA über die erste und einzige kreisübergreifende Jugendberufsagentur Deutschlands. Es gibt einen gemeinschaftlichen Terminkalender, auf dessen Basis eine Empfangskraft Termine für die gemeinsame Fallarbeit plant, sobald Handlungsbedarf für junge Menschen und deren Anliegen besteht. Während die allgemeinbildenden Schulen eine zusteuernde Rolle einnehmen, wird neben den drei Rechtskreisen SGB II, III und VIII auch die Eingliederungshilfe SGB IV bei Bedarf einbezogen. Betont wurde die große Bedeutung der Jugendberufshilfe bei der Gestaltung von Maßnahmen und Projekten der JBA Schleswig-Flensburg. Alexandra Florek und Heiko Stelljes warben für kreative Lösungen und „Mut zur Lücke“, um sich nicht von den Mühlen der Bürokratie zermürben zu lassen. Das ermöglichte ihnen eine stabile Vor-Ort-Betreuung auch während der Corona-Pandemie. Hervorgehoben wurden zudem die positiven Erfahrungen, die die JBA bei der Anwendung von YouConnect gewonnen hat.

Einen daran anschließenden Überblick über YouConnect bot Kerstin Ferrenberg von der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. Sie informierte über die organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung des IT-Systems zum Datenaustausch am Übergang Schule-Beruf. Mit dem Tool wird eine Möglichkeit zur gemeinsamen, digitalen Fallarbeit der Partner geschaffen und rechtskreisübergreifende Abstimmungen von Angeboten und Leistungen für junge Menschen erleichtert. Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen gehören die Benennungen von Partneradministrator*innen für die zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) und das SGB VIII sowie einer koordinierenden Ansprechperson, über die alle Informationen, Anfragen und Rückmeldungen kanalisiert werden. Darüber hinaus wurden den Teilnehmenden Links zu weiterführenden Informationen, u. a. zur Bestellung des Informationspakets und zu Videoanleitungen, an die Hand gegeben.

 

Berufliche Orientierung in Zeiten der Pandemie: „Auf einen Chat mit …!“

Durch die Corona-Pandemie können traditionelle Angebote der beruflichen Orientierung junger Menschen derzeit nicht oder nur unter stark eingeschränkten Bedingungen umgesetzt werden. Umso wichtiger ist es, jungen Menschen in dieser herausfordernden Zeit Perspektiven in ihrem Berufsorientierungsprozess zu eröffnen bzw. aufzuzeigen.

Das war das Anliegen der Koordinierungsstelle Beruf und Bildung im Landratsamt Pirna (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge), die Kampagne „Auf einen Chat mit …!“ vom 25.1. bis 12.3.2021 ins Leben zu rufen. Es handelte sich um eine webbasierte Angebotsreihe zur Berufs- und Studienorientierung. Durch die Kampagne erhielten regionale Unternehmen die Möglichkeit, ihren Betrieb sowie die Ausbildungs- und Studienberufe vorzustellen. Die zugeschalteten Jugendlichen konnten wiederum ihre Fragen an die Geschäfts- bzw. Ausbildungsleitung sowie an die Auszubildenden stellen, die derzeit ihre Lehre im jeweiligen Unternehmen absolvieren.

Die Kampagne war ein voller Erfolg: Bis zu 30 Teilnehmende (Schülerinnen & Schüler, Schulleitungen, Eltern und weitere Akteure der beruflichen Orientierung) sowie 23 Unternehmen aus den verschiedensten Wirtschaftsbranchen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nahmen die Chance der Videochats wahr. Die Unternehmen begrüßten die Möglichkeit, ressourcenarm mit Jugendlichen in Kontakt treten und relevante Informationen zu Ausbildungs- und Entwicklungsperspektiven an alle Teilnehmenden übermitteln zu können. Auch über die derzeitige Pandemie hinaus werden digitale Formate einen wichtigen Stellenwert für Unternehmen im Einzelnen und die berufliche Orientierung im Allgemeinen einnehmen.

Aufgrund der guten Resonanz sind weitere Formate dieser Art vonseiten der Koordinierungsstelle Beruf und Bildung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angedacht.

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Ramona Reißig

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Tel.:     +49 3501 – 515 1516

E-Mail:  ramona.reissig@landratsamt-pirna.de

WEB:    www.landratsamt-pirna.de