Das Förderprogramm JubaS – Jugendberufsagentur Sachsen

Worum geht es?

Für junge Menschen am Übergang Schule-Beruf gibt es seit Jahren eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten, die von der Berufsberatung der Arbeitsagentur, den Jobcentern, Jugendämter und Schulen vor Ort unterbreitet werden. Zu den gesetzlich verankerten Regelleistungen und Maßnahmen kommen weitere Angebote, die beispielsweise über zusätzliche Bundes- und Landesprogramme gefördert werden. Und auch Betriebe, Kammern, Verbände und Gewerkschaften sind aktiv, wenn es darum geht, junge Menschen beim Start in das Berufsleben zu unterstützen.

Diese Vielfalt an Unterstützungs- und Begleitungsangeboten ist sinnvoll und notwendig – denn junge Menschen haben sehr unterschiedliche Lebenssituationen, Fragen, Anliegen und Bedarfe, die jeweils individuell passende Antworten erfordern. Durch das breite Angebotsspektrum und die komplexen, in den Rechtskreisen der verschiedenen Sozialgesetzbücher (SGB) verankerten Zuständigkeiten von Jobcenter, Agentur für Arbeit und Kommune als Trägern der Regelleistungen entsteht gleichzeitig aber eine gewisse Unübersichtlichkeit. Nicht immer sind alle Angebote sichtbar und nicht immer ist klar, wer die passenden Ansprechpersonen sind. Dies stellt nicht nur die jungen Menschen, ihre Eltern, Schulen, Betriebe, sondern häufig auch die mit der Erbringung der Leistungen und Angebote betrauten Fachkräfte vor Herausforderungen.

Seit längerem wird daher die Schaffung von mehr Transparenz und einer besseren Abstimmung und Verzahnung der Angebote gefordert. Im Koalitionsvertrag vom November 2014 wurde als Ziel formuliert, die Zusammenarbeit der Akteure der verschiedenen Rechtskreise in Sachsen im Rahmen von Jugendberufsagenturen zu stärken.

Was sind Jugendberufsagenturen?

Die Idee einer Jugendberufsagentur ist, dass junge Menschen nicht mehr zwischen Agentur für Arbeit, Jobcenter, Trägern der Jugendhilfe und anderen Angeboten hin- und herlaufen müssen, um Informationen, Beratung und Begleitung für ihre individuelle Situation zu bekommen. Denn dann besteht die Gefahr, dass sie im „Behördendschungel“ verloren gehen. Jugendberufsagentur heißt, dass die verschiedenen Träger ihre Unterstützungsangebote über zentrale Anlaufstellen gebündelt „unter einem Dach“ anbieten – und das kann über lokal ansässige Anlaufstellen, aber auch virtuell geschehen. Für junge Menschen wird es damit leichter, Antworten auf ihre Fragen zu finden, und ihnen kann schneller und effektiver geholfen werden. Denn die zuständigen Institutionen können durch die enge Zusammenarbeit vor Ort ihre jeweiligen Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote für den Übergang Schule-Beruf passgenauer auf die individuellen Fragen und Anliegen abstimmen.

Von einem gelungenen Übergang in den Beruf profitieren nicht nur die jungen Menschen, sondern auch die regionale Wirtschaft – angesichts zunehmender Fachkräfteengpässe kann so ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden. Eine intensivierte Kooperation im Rahmen gemeinsamer Strukturen ermöglicht es schließlich auch, regionale Bedarfslagen besser zu erfassen und Maßnahmen stärker zu koordinieren. Dadurch können Doppelstrukturen vermieden und Betreuungslücken geschlossen werden.

Was ist JubaS?

Mit dem Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“ unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen im Freistaat Sachsen. Gefördert werden die Jugendberufsagenturen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Grundlage für die Weiterentwicklung des Ansatzes der Jugendberufsagentur im Freistaat Sachsen bildet eine Kooperationsvereinbarung, die am 06. Januar 2017 zwischen den Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für Kultus und für Soziales und Verbraucherschutz sowie der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossen wurde. An dem Aufruf zum Förderprogramm haben sich alle 10 Landkreise und drei Kreisfreien Städte beteiligt.

Ziel ist es, junge Menschen beim gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf durch eine strukturierte, zuständigkeits- und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen zu unterstützen, indem die Träger der Maßnahmen und Angebote (Arbeitsagentur, Jobcenter, Jugendamt, öffentliche und freie Träger, allgemein- und berufsbildende Schulen sowie weitere Akteure) ihre Unterstützungsangebote stärker koordinieren, aufeinander abstimmen und gebündelt anbieten. Dieser rechtskreisübergreifende Ansatz soll in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Das Angebot der Jugendberufsagenturen steht dabei allen jungen Menschen offen, die sich am Übergang Schule-Beruf befinden, in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Rat und Unterstützung bei der Berufswahl und -vorbereitung, der Suche nach einem passenden Ausbildungs- oder Studienplatz, der Entscheidung über passende Bildungswege oder der Bewältigung von persönlichen Problemen suchen.

Mit dem Förderprogramm ist auch eine Landesservicestelle eingerichtet worden, die den Erfahrungsaustausch und die Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen in Sachsen begleiten soll. Zu den Aufgaben der Landesservicestelle gehören unter anderem die Förderung des überregionalen Erfahrungsaustauschs durch Tagungen und Workshops, die Öffentlichkeitsarbeit für das Förderprogramm und die Unterstützung der regionalen Aktivitäten durch fachliche Begleitung und die Bereitstellung von Arbeitshilfen und fachlichen Informationen. Die Landesservicestelle wird seit 2019 durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) umgesetzt.


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